Liebe Eltern und Schüler/innen,
soeben hat das MSB verkündet, dass nach den Osterferien für die Klassen 5 bis EF zunächst eine Woche Distanzunterricht stattfinden wird. Für die Schüler/innen des GNR bedeutet dies, dass für die genannten Stufen der Unterricht nach Plan via Teams stattfindet.
Die Modalitäten für den Präsenzunterricht der Q1 und Q2 sind noch nicht geklärt, die betreffenden Schüler/innen werden sobald näheres feststeht über die Schulcloud informiert.
Weiter heißt es in der Mitteilung des Ministeriums:
“Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden.”
Des Weiteren wurde für den Präsenzbetrieb eine Testpflicht beschlossen:
“Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.”
Nach Auskunft des Ministeriums sind die vor den Ferien eingereichten Widersprüche aufgrund der neuen Rechtslage (Neufassung der Corona-Betreuungsverordnung) ungültig. Sollte Ihr Kind zum Präsenzunterricht erscheinen gehen wir von der Kenntnis und Akzeptanz der neuen Regelung (Testpflicht) aus. Stellen Sie in diesem Fall bitte sicher, dass Ihr Kind im Falle eines positiven Testergebnisses unverzüglich von einer Kontaktperson ersten Grades abgeholt werden kann.
Die vollständige Mitteilung des Ministeriums finden Sie hier.