Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
am heutigen Nachmittag (21.10.) hat Ministerin Gebauer in Anbetracht der stark steigenden Infektionszahlen in NRW mitgeteilt, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske nach den Herbstferien für alle Schüler/innen ab der Klasse 5 auch wieder während des Unterrichts am festen Sitzplatz gilt. Somit tritt die gleiche Regelung wie nach den Sommerferien in Kraft.
Wörtlich heißt es in der heutigen Schulmail des Ministeriums:
„• Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz. (…)
• Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
• Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
• Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.“
Die entsprechende Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie hier, auch die Seite des MSB wurde inwzischen entsprechend aktualisiert.
Ausnahmen außerhalb des Unterrichts gelten wie gehabt zum Zwecke des Essens oder Trinkens unter der Voraussetzung, dass dabei der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird (nach Möglichkeit in den Pausen an der frischen Luft).
Bitte achtet grundsätzlich darauf, Einwegmasken nicht zu lange zu nutzen (maximal einen Schultag), und Mehrwegmasken regelmäßig (idealerweise täglich) zu waschen, damit diese Masken auch wirklich einen Schutz bieten und nicht selbst zum krankmachenden Bakterienhort werden.*
Sorgen Sie als Eltern bitte zuverlässig dafür, dass ihr Kind den Erfordernissen des Schulalltages entsprechend ausgestattet ist, also nicht nur eine Maske mit zur Schule bringt, sondern auch eine Ersatzmaske in der Schultasche hat.
Darüber hinaus gelten die bereits zum Schuljahresbeginn im Rahmen der Sicherheitsunterweisung etablierten Regeln zum Infektionsschutz am GNR, die Sie hier nachlesen können. Wir bitten um die zuverlässige Einhaltung.
Vielen Dank für euren und Ihren zuverlässigen und verantwortungsbewussten Umgang mit der Situation!
Eure/Ihre Schulleiter Matthias Stolper und Thomas Hönemann
* Vielfältige Informationen zum Thema Schutzmasken findet ihr/finden Sie auf der Website von Quarks & Co.
Bildquelle (Beitragsbild): unsplash.com, Kobby Mendez