“Die Würde des Menschen ist unantastbar.”
So lautet der 1. Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Aber was genau heißt das eigentlich?
Dieser Frage nahmen sich die Schülerinnen und Schüler der Philosophiekurse der Jahrgangsstufe 12 auf kreative Weise an, indem sie die “Würde des Menschen” fotografierten. Die Herangehensweise an das Thema war recht unterschiedlich, manche Schüler stellten die Würde als abstrakten Wert dar, andere Gruppen hingegen konkretisierten ihre Vorstellungen:
100%ig konnten wir den Begriff der Menschenwürde im Übrigen nicht definieren, da er in Abhängigkeit von der Weltanschauung, z.B. geprägt von Kultur oder Religion, gesehen werden muss. Grundsätzlich waren wir uns jedoch einig, dass die in den Allgemeinen Menschenrechten angeführten Aspekte dazu gehören.