Der Mofakurs
Die TeilnehmerInnen am Mofa-Kurs sollten in diesem ehemaligen halbjährigen Kurs umfassend, ausführlich und kostengünstig auf den Erwerb des Mofa-Führerscheins vorbereitet werden. Die Ausbildung gliederte sich etwa zu gleichen Teilen in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Prüfung wurde dann von einem Mitarbeiter der Kreispolizei Gütersloh durchgeführt.
Den Führerschein bekommt man nach Erreichen des 15. Lebensjahrs, allerdings kann man mit 14,5 Jahren die Prüfung ablegen und bekommt bei Bestehen der Prüfung den Führerschein, sobald man 15 wird. Um in der Praxis zu üben, standen der Schule zwei Mofas zur Verfügung.
Die theoretische Ausbildung unterteilte sich in folgende Unterthemen:
– Voraussetzungen (z.B. Fahrtüchtigkeit, Schutzkleidung)
– Technisches (z.B. Veränderungen am Fahrzeug und die rechtlichen Folgen/ Betriebssicherheit)
– Vorfahrt (z.B. Verkehrsregelungen durch Verkehrszeichen, Ampeln und Polizisten)
– Fahrmanöver (z.B. Abbiegen, Ausweichen, Bremsen, Fahrspurwechsel, “Wo darf ich fahren”?)
– Verkehrsteilnehmer (z.B. Verhalten gegenüber Fußgängern, Radfahrern, öffentlichen
Verkehrsmitteln, Kindern)
– Besonderheiten (z.B. Fahrbahnbeschaffenheiten, Dämmerung, Witterung, Jahreszeiten)