Die Maskenpflicht in Innenräumen der Schulen in NRW ist mit Wirkung zum 04.04.22 aufgehoben. Es ist natürlich weiterhin möglich, als individuelle Entscheidung freiwillig eine Maske in Innenräumen zu tragen.
Bitte beachten Sie/bitte beachtet, dass eine Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske weiterhin für öffentliche Verkehrsmittel (Busse und Bahnen, Schülerbeförderung) in NRW gilt.
Die Selbsttestungen in der derzeitigen Form werden bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach den Osterferien entfallen die anlasslosen Testungen an Schulen in NRW, „sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt“ (siehe Pressemitteilung).